Integrative Förderung

Die Primarschule Balgach arbeitet mit allen Schülerinnen und Schülern vom Kindergarten bis zur 6.Klasse im integrativen Modell. Integrativ heisst „einbeziehend“, zu einer Einheit verbindend. Das Gegenstück ist „separativ“. Integrative Schulung zielt auf eine gemeinsame Förderung möglichst vieler Kinder in der Regelklasse. Unterrichtsergänzende Förderangebote ermöglichen den meisten Lernenden den Schulbesuch am Wohnort. Lernende mit unterschiedlichen Begabungen, mit Schwierigkeiten (in methodischen, sozialen und personalen Kompetenzen), aber auch Kinder mit fremder Muttersprache werden unterstützt. Ein besonderer Bereich bildet die Begabungsförderung.
Die integrative Schulung kennt aber auch Grenzen der Integration. In einzelnen Fällen müssen andere Lösungen gefunden werden. Sonderschulen, Kleinklassen und Repetition haben in Einzelfällen nach wie vor ihren Stellenwert.

Arbeit der Schulischen Heilpädagogen (SHP):

  • Unterrichten in der Regelklasse
  • Arbeit mit einzelnen Schülergruppen
  • Arbeit mit einzelnen Kindern
  • Beobachtungen
  • Diagnostisches Arbeiten
  • Förderung und Förderplanung
  • Beratung
  • Fachaustausch
  • Vermitteln und Koordinieren
  • Gespräche begleiten und führen

Die Klassenverantwortung liegt weiterhin bei der Klassenlehrkraft.

Wichtige Begriffe:

Lernende mit besonderen Begabungen

  • sind im Entwicklungsstand in einem oder mehreren Bereichen den Gleichaltrigen deutlich voraus
  • werden durch differenzierte Aufgabenstellungen in der Klasse gefördert
  • können in Ausnahmefällen in speziellen Programmen erfasst werden

Lernende mit Teilleistungsschwächen

  • werden in Absprache mit den Eltern in einem Fach vorübergehend speziell gefördert (durch den SHP oder Therapeuten)

Lernende mit individuellen Lernzielen (=ILZ)

  • erbringen in einem oder mehreren Fächern ungenügende Schulleistungen
  • erreichen die Minimalziele in einem Fach nicht
  • erhalten für dieses Fach individuelle Lernziele (ILZ)
  • benötigen die Hilfe des SHP / der Therapeuten meist bis zum Ende der Primarschulzeit und sind vom Schulpsychologischen Dienst abgeklärt worden

Alle Massnahmen geschehen nur in Absprache und mit Mitarbeit der Eltern, oft auch unter Einbezug des Schulpsychologischen Dienstes. Erste Ansprechperson bleibt in jedem Falle die Klassenlehrkraft.