Regelung für Velos, Inline-Skates, Kick- und Skateboards

Der Schulweg ist für unsere Kinder sehr wichtig, egal ob er 50 m oder 2 km misst. Hier spüren und erleben die Mädchen und Buben das Wetter, machen Entdeckungen und lernen ihre Umgebung kennen. Die Kinder schliessen neue Kontakte und - auch das muss manchmal sein - tragen Streitigkeiten aus. Ermöglichen Sie Ihrem Kind diese Erfahrungen, lassen Sie es, wenn immer möglich, diesen Weg zu Fuss gehen und verzichten Sie auf Taxidienste mit dem Auto.

Natürlich gilt es trotzdem oder gerade deswegen einige Regeln einzuhalten. Zum einen sind es die üblichen Verhaltensregeln im Strassenverkehr, welche wir in der Verkehrserziehung mit der Kantonspolizei lernen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist sicher auch Ihr Verhalten als Vorbild. In erster Linie sind nämlich Sie für den Schulweg Ihres Kindes verantwortlich. Üben Sie mit Ihrem Kind, gehen Sie einige Male den Schulweg mit und zeigen Sie mögliche Gefahrenquellen.

Zum anderen handelt es sich aber auch um schulinterne Regeln:

  1. Kinder in der Unterstufe kommen zu Fuss in die Schule (Ausnahmen werden durch die Klassenlehrperson bestimmt).
  2. Der Velokreis gilt für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule.
  3. Kinder, die mit dem Velo kommen dürfen, parkieren ihre Velos beim vorgesehenen Veloständer Frongarten (Ausnahmen werden durch die Klassenlehrperson bestimmt).
  4. Das Tragen eines Velohelmes wird grundsätzlich empfohlen und wird bei Exkursionen von der Klassenlehrperson verlangt.
  5. Inline-Skates, Skate- und Kickboards bleiben aus Gründen der Sicherheit zu Hause.

Wir bitten die Eltern, sich im Interesse der Kinder an diese Regelung zu halten.

Der Veloständer beim Frongarten steht denjenigen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Ausnahme : Schwimm- und Turnunterricht in der Sportanlage Riet.

Das Tragen eines Velohelms wird grundsätzlich empfohlen. Bei Exkursionen oder Ausflügen ist dies obligatorisch.

Inline-Skates, Kick- und Skateboards sind als Spielgeräte im öffentlichen Verkehr nur geduldet. Oft ist die Ausrüstung oder die Technik ungenügend und die Schülerinnen und Schüler sind sich der Gefahren zu wenig bewusst. Aus Gründen der Sicherheit sind Inline-Skates, Skate- sowie Kickboards auf dem Schulareal nicht zugelassen.
Dieselbe Regelung gilt auch beim Besuch des Turn- und Schwimmunterrichts.